Testbetrieb: Zahlungen laufen über die Stripe-Sandbox, es wird kein Geld abgebucht (Testkarte 4242 4242 4242 4242).
YLZVT

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf (Stand 14.10.2026) – vor dem Livegang rechtlich prüfen.

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge der YOURLEAF GmbH („Anbieter“) über die Software YLZVT. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter räumt für jede gekaufte Terminal-Lizenz ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht ein, YLZVT mit einem EC-Terminal (Terminal-ID) zu nutzen. Das Recht umfasst alle Programmversionen, die bis zum Ende des Update-Zeitraums erscheinen (12 Monate ab Aktivierung, verlängerbar). Ein Kassenhändler darf Lizenzen seines Kontos für Terminals seiner Kunden einsetzen.

3. Updates und Support

Während des Update-Zeitraums stellt der Anbieter neue Versionen bereit und beantwortet Fragen per E-Mail an Werktagen. Ohne Verlängerung bleibt die zuletzt abgedeckte Version nutzbar.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt im Voraus über Stripe; die Rechnung kommt per E-Mail.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde hält seine Zugangsdaten und den Lizenzschlüssel geheim, prüft die Funktion mit seinem Terminal vor dem Echtbetrieb (Beträge bis 1,00 € sind ohne Lizenz möglich) und sichert das Belegarchiv. Für hochgeladene Logos und Namen sichert er zu, die Rechte daran zu haben.

6. Mängel

Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder eine neue Version. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Bereitstellung.

7. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die im Jahr vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung. Für entgangene Umsätze durch Ausfall von Terminal, Netzbetreiber oder Kasse haftet der Anbieter nicht.

8. Schluss

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Oldenburg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.